Gesetze / Elektronikerausbildungsverordnung

ElekAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Stand: 01.08.2021

Bund1 Entscheidung

Der Ausbildungsberuf des Elektronikers und der Elektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 25, Elektrotechniker, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§ 2